Rechtliches

Anhang Leistungen nach Aufwand.

Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Artikel 1. Gegenstand und Geltungsbereich
  2. Artikel 2. Art der Verpflichtung
  3. Artikel 3. Benennung und Austausch des eingesetzten Bearbeiters
  4. Artikel 4. Tätigkeitsbericht, Erfassung der Arbeitstage und Rechnungsstellung
  5. Artikel 5. Fachliche Unabhängigkeit, keine Eingliederung in die Organisation des Kunden und Steuerung der Anfragen

Artikel 1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Gegenstand. Dieser Anhang ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters, nachfolgend der „Allgemeine Teil“. Er regelt die Fragen, die speziell Leistungen nach Zeitaufwand betreffen.

1.2 Geltungsbereich. Er gilt ausschließlich für Leistungen nach Aufwand und, allgemeiner, für jede nach Zeitaufwand erbrachte Beratungs-, Studien-, Audit- oder Unterstützungsleistung, die im Angebot als solche bezeichnet ist. Er gilt weder für Festpreisleistungen noch für Leistungen des Hostings, der Managed Services und der Aufrechterhaltung des Betriebs, für die ihre jeweiligen Anhänge maßgeblich sind.

1.3 Rangfolge. Die in Artikel 1 des Allgemeinen Teils definierten Begriffe haben in diesem Anhang dieselbe Bedeutung. Der Allgemeine Teil bleibt mit allen seinen Bestimmungen anwendbar und geht diesem Anhang im Fall eines Widerspruchs vor, ausgenommen die Fragen, deren Regelung dieser Anhang ausdrücklich zum Gegenstand hat; für diese geht der Anhang vor. Dieser Anhang ist dem Angebot physisch beigefügt und dessen fester Bestandteil.

Artikel 2. Art der Verpflichtung

2.1 Der Dienstleister schuldet bei Beratungs-, Studien-, Audit-, Unterstützungsleistungen und Leistungen nach Aufwand sowie, allgemeiner, bei jeder nach Zeitaufwand erbrachten Leistung eine Bemühenspflicht (obligation de moyens) im Sinne von Artikel 1231-1 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil). Er verpflichtet sich, die Sorgfalt und Fachkunde aufzuwenden, die von einem Fachmann der Branche berechtigterweise erwartet werden können, ohne die Erreichung eines bestimmten Ergebnisses zu garantieren.

2.2 Die im Angebot genannten Fristen sind gemäß Ziffer 8.1 des Allgemeinen Teils unverbindlich. Die in Ziffer 9.5 des Allgemeinen Teils genannten Grenzen bleiben anwendbar.

Artikel 3. Benennung und Austausch des eingesetzten Bearbeiters

3.1 Benennt der Vertrag einen Bearbeiter namentlich, bedarf sein Austausch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, die nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden darf, sofern der Ersatz über gleichwertige Kompetenzen und Erfahrung verfügt. Bei unvorhersehbarer Verhinderung kann der Dienstleister einen vorläufigen Ersatz einsetzen, den er unverzüglich mitteilt.

3.2 Für den Einsatz eines Subunternehmers gilt weiterhin Artikel 22 des Allgemeinen Teils.

Artikel 4. Tätigkeitsbericht, Erfassung der Arbeitstage und Rechnungsstellung

4.1 Tätigkeitsbericht. Der Dienstleister übermittelt dem Kunden spätestens am fünften Arbeitstag des Folgemonats einen Tätigkeitsbericht, der die geleisteten Arbeitstage und die durchgeführten Arbeiten angibt.

4.2 Prüfungsfrist. Der Kunde hat zehn (10) Arbeitstage Zeit, den Tätigkeitsbericht freizugeben oder schriftlich begründete Einwände zu erheben. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Bericht als angenommen und dient als Grundlage der Rechnungsstellung; ein offensichtlicher Schreib- oder Rechenfehler kann im folgenden Bericht berichtigt werden.

4.3 Erfassung der Arbeitstage. Abrechenbar sind nur die geleisteten Arbeitstage, die in dem freigegebenen oder nach Ziffer 4.2 als freigegeben geltenden Tätigkeitsbericht aufgeführt sind.

4.4 Rechnungsstellung. In Anwendung von Ziffer 7.2 des Allgemeinen Teils werden Leistungen nach Aufwand monatlich nachträglich auf der Grundlage des nach diesem Artikel freigegebenen Tätigkeitsberichts in Rechnung gestellt.

Artikel 5. Fachliche Unabhängigkeit, keine Eingliederung in die Organisation des Kunden und Steuerung der Anfragen

5.1 Fachliche Unabhängigkeit und keine Eingliederung. Der Dienstleister wählt seine Methoden, Werkzeuge, Arbeitszeiten und Einsatzorte jederzeit frei und organisiert die Ausführung der Leistungen selbst. Zwischen den Parteien besteht kein rechtliches Unterordnungsverhältnis (lien de subordination juridique). Da die Leistungen von den Geschäftsleitern des Dienstleisters oder von den bei ihm beschäftigten Personen erbracht werden, stellen die Parteien die folgenden Tatsachen fest, die belegen, dass der Bearbeiter nicht in die Organisation des Kunden eingegliedert ist, und verpflichten sich, diese während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten:

  • der Bearbeiter behält seine eigenen Arbeitsmittel (Geräte, Arbeitsplatz, Werkzeuge und geschäftliche E-Mail des Dienstleisters) und nutzt die des Kunden nur, soweit dies für den Zugang zu den betreffenden Umgebungen unbedingt erforderlich ist;
  • er ist in keinem Organigramm, internen Verzeichnis, Zeiterfassungs- oder Arbeitszeitkontrollsystem des Kunden eingetragen;
  • er erhält keine interne E-Mail-Adresse im Namen des Kunden, es sei denn, eine technische Notwendigkeit ist schriftlich dokumentiert und auf den Umfang des Auftrags beschränkt;
  • er unterliegt keiner Anwesenheitspflicht und keinen vorgegebenen Arbeitszeiten und teilt seine Zeit frei ein;
  • er hat weiterhin mehrere Kunden und ist an keine Exklusivität gebunden;
  • er nimmt weder an Abteilungsbesprechungen noch an Mitarbeitergesprächen noch an internen Veranstaltungen des Kunden teil, soweit diese nicht unmittelbar mit dem Auftrag zusammenhängen.

5.2 Kein Arbeitsvertrag und keine Arbeitnehmerüberlassung. Der Kunde erteilt dem Dienstleister und dessen Bearbeitern keine Anordnungen, individuellen Weisungen, Sanktionen oder Anweisungen, die zum Direktionsrecht eines Arbeitgebers gehören; er äußert Bedürfnisse, Prioritäten und fachliche Anforderungen. Die in Ziffer 5.1 festgestellten Tatsachen schließen die Einordnung des Verhältnisses zwischen dem Kunden und dem Bearbeiter als Arbeitsvertrag aus: Sie fallen unter die Vermutung der Selbstständigkeit (présomption de non-salariat) nach Abschnitt I von Artikel L8221-6 des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail), die auch den Geschäftsleitern der im Handels- und Gesellschaftsregister (registre du commerce et des sociétés, RCS) eingetragenen juristischen Personen zugutekommt, und schließen das dauerhafte rechtliche Unterordnungsverhältnis aus, das allein einen Arbeitsvertrag im Sinne von Abschnitt II desselben Artikels begründen könnte. Die Parteien erklären ferner, dass der Vertrag weder bezweckt noch bewirkt, eine nach Artikel L8241-1 des Code du travail verbotene gewinnorientierte Arbeitnehmerüberlassung (prêt de main-d’œuvre à but lucratif) oder eine Leiharbeit (travail temporaire) im Sinne der Artikel L1251-1 ff. desselben Gesetzbuchs durchzuführen. Diese Bestimmungen sind für das wirtschaftliche Gefüge des Vertrags wesentlich. Jede Partei unterrichtet die andere schriftlich über jede Tatsache, die den Feststellungen in Ziffer 5.1 widerspricht; die Parteien schaffen unverzüglich Abhilfe.

5.3 Steuerung der Anfragen. Die Anfragen des Kunden werden an den vom Dienstleister benannten Ansprechpartner gerichtet, schriftlich oder über den im Angebot vereinbarten Kanal. Sie werden als Bedürfnisse und Prioritäten formuliert. Jede Anfrage, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgeht, fällt unter Ziffer 5.6 des Allgemeinen Teils.

5.4 Die Bestimmungen von Ziffer 21.1 des Allgemeinen Teils über die Unabhängigkeit der Parteien bleiben anwendbar.

Fassungen dieses Dokuments

  • 1.01 vom 12. September 2026, geltend (die Fassung, der diese Übersetzung folgt)
  • 1.00 vom 1. September 2026, ersetzt, auf Französisch

Die Parteien bindet die Fassung, die das Angebot oder der Vertrag mit Nummer und Datum benennt; fehlt eine solche Angabe, die am Tag der Unterzeichnung veröffentlichte Fassung. Wir bewahren von jeder Fassung ein unveränderliches Exemplar auf und senden Ihnen auf Anfrage eine Kopie auf Papier oder auf einem dauerhaften Datenträger, unter contact@sanfytech.com. Sie haben eine Frage zu diesem Dokument? Nutzen Sie die Kontaktseite oder kehren Sie zum Verzeichnis der rechtlichen Dokumente zurück.